Mitgliedschaft

 

 

Sie Interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?

 

Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Wir informieren Sie gerne über unsere Aufnahmebedingungen und helfen bei allen weiteren Fragen. 

Des Weiteren haben wir für Sie einen Flyer vorbereitet, der Ihnen die Vorteile mit dem ASV Hügelsheim näher bringen wird.

 

 

zur Vereinsmitgliedschaft...

 

Eine Mitgliedschaft in einem Verein bringt neben den rechten des Mitgliedes auch die ein oder anderen Pflichten mit sich. Im folgenden Teil werden wir Ihnen Diese ein wenig näher bringen.

 

Die Mitgliedschaft kann Passiv oder Aktiv erfolgen. Bei der passiven Mitgliedschaft wird ein geringer Jahresbeitrag erhoben, das Mitglied erhält allerdings keine Berechtigung zum Fischen. Die aktive Mitgliedschaft kann aus gesetzlichen Gründen nur dann erfolgen, wenn der gültige Fischereischein vorgelegt werden kann. Der Fischereischein ist ein amtliches Dokument, das von der Gemeinde befristet ausgestellt wird, wenn der Sachkundenachweis (Fischerprüfung) erbracht wurde.

 

Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr erhalten auch ohne den Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein, der jedoch jedes Jahr neu beantragt werden muss. Wenn der Jugendliche den Sachkundenachweis mit Erfolg ablegt, kann der Fischereischein beantragt werden.

Ein Jugendlicher hat dann, mit dem Sachkundenachweis, die gleichen Rechte beim Fischen wie die Senioren. Das aktive Mitglied erhält die Angelkarte und ist somit berechtigt, im Vereins und PG 1 Gewässer zu fischen.

Jedes Mitglied ist laut Satzung verpflichtet im Jahr 20 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.

 

Von diesen Arbeitsstunden sind 10 Stunden als Pflicht anzusehen. Die anderen 10 Stunden müssen auch abgeleistet werden, diese können jedoch für einen kleinen Betrag bezahlt werden. Den Verein dürfen Sie bei dieser Regelung nicht falsch verstehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die notwendigen Arbeiten, wie Erfüllung der Pachtverträge oder aus finanziellem Aspekten, erledigt werden. Die Regelung der Arbeitsstunden betrifft aktive Jugendliche und Senioren. Ehrenmitglieder, Gönner, so wie passive Mitglieder sind davon ausgeschlossen. Aktive Mitglieder, mit nachweisbarer Behinderung, können nach Beschluss der Vorstandschaft ebenfalls von den Arbeitsstunden prozentual befreit werden.

 

Jedes Mitglied erhält eine Arbeitskarte und einen Arbeits-/ Veranstaltungsplan. Darin sind Daten, Uhrzeit und Treffpunkt der geplanten Einsätzen enthalten. Den Arbeitsstundennachweis hat jedes Mitglied selbst zu führen und bei den Einsätzen unaufgefordert von einem Vorstandsmitglied unterschreiben zu lassen.

 

Um eine Angelkarte im Folgejahr zu erhalten, hat jedes Mitglied seine Fangstatistik und den Arbeitsstundennachweis sowie den gültigen Fischereischein vorzulegen bzw. abzugeben. Ein Vordruck für die Fangstatistik wird vom Verein ausgegeben oder finden Sie auf dieser Homepage unter Downloads.

 

Über die Mitgliedschaft entscheidet dann die Vorstandschaft in der kommenden Sitzung. Wenn die Aufnahme durch die Vorstandschaft beschlossen ist, werden Sie umgehend informiert.

 

Zunächst brauchen wir hierzu aber Ihren Antrag. Der Aufnahmeantrag ist ausgefüllt und mit zwei Passbildern bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben oder per Mail an asv-huegelsheim@gmx.de zu senden.

 

Wir würden uns sehr freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

 

Weiter hoffen wir Ihnen Ihreoffenen Fragen zu beantworten...

 

 

Wie werde ich Mitglied im ASV Hügelsheim ?

 

Unter der Rubrik ,,Downloads,, finden Sie das Aufnahmeformular als PDF-Datei. Dieses können Sie sich ausdrucken. Dieses schicken Sie ausgefüllt bitte per E-Mail an asv-huegelsheim@gmx.de. Ebenfalls müssten Sie unbedingt zwei Passbilder von Ihnen hinzufügen. In der darauffolgenden Sitzung wird dann über Ihre Aufnahme gesprochen und Sie erhalten umgehend die Aufnahmebestätigung.

 

Was erwartet mich, wenn ich Mitglied geworden bin ?

Bei erfolgreicher Aufnahme durch die Vorstandschaft bekommen Sie vom Verein Mitgliedsausweis, die Satzung des Vereins, die PG1-Marke (nur mit einem gültigen Fischereischein bzw. Jugend-Fischereischein), Gewässerkarte, Fangstatistik, Arbeitsnachweiskarte sowie den Arbeits- und veranstaltungsplan ausgehändigt.

 

Wieviele Arbeitsstunden muss ich leisten ?

Insgesamt sind pro Jahr 20 Arbeitsstunden zu leisten - davon sind 10 Arbeitsstunden Pflicht. Die restlichen 10 Stunden können gegen eine Gebühr/ Stunde bezahlt werden. Über das ganze Jahr hinweg finden viele Veranstaltungen, wie z.B. das Fischerfest statt, wo man die benötigten Stunden erarbeiten kann. Erst nach Abgabe der Stunden durch die Arbeitsnachweiskarte bzw. der Bezahlung der Fehlenden erhält man die PG1-Marke und Angelerlaubnis für das kommende Jahr.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu ?

- Jedes Neumitglied ist verpflichtet eine Aufnahmegebühr von einmalig 60 € zu bezahlen

- Pro Jahr berechnet der Verein eine Mitgliedsgebühr von 60 €.

- Einen Schlüssel für den Erländersee kann erworben werden. Hierfür wird einmalig ein Pfand von 40 € eingezogen. Dieses bekommen Sie nach Austritt und Abgabe des Schlüssels zurückerstattet.

- Es könnnen auch weitere Schlüssel für PG1-Gewässer kostenpflichtig erworben werden.

 

Für was brauche ich einen Fischereischein ?

- Ohne gültigen Schein ist die Ausübung der Fischerei in Deutschland verboten !

- Erst nach Vorlage eines gültigen Fischereischeins erhält jedes Mitglied die PG1-Marke, diese ist zugleich die Erlaubnis in den   für uns gestatteten Gewässern zu angeln.

 

Wie bekomme ich den Fischereischein ?

- Jedes Jahr findet ein Kurs zur Fischereiprüfung in Rastatt, Baden-Baden oder Iffezheim statt. Nach einer Anzahl von abgeleisteten Pflichtstunden wird man zur Prüfung zugelassen, ähnlich wie beim Autoführerschein. Nach errfolgreicher Prüfung erhält man ein Bestätigungsdokument über die bestandene Prüfung. Mit Diesem kann man im jeweiligen Rathaus den Fischereischein beantragen.

- Jugendliche Mitglieder können bis zum 16. Lebensjahr im Rathaus den Jugendfischereischein anfordern. Dieser muss jedes     Jahr erneuert werden. Ab dem Ende des 16. Lebensjahres muss jeder Jugendliche die Fischerprüfung bestanden haben, da es ab diesem Alter keinen Jugend-Fischereischein mehr beim Amt gibt.

 

Darf ich als Jugendlicher alleine angeln gehen ?

Wenn der Jugendliche die Fischerprüfung bestanden hat und einen gültigen Fischereischein hat, darf er alleine angeln gehen. Mit einem Jugendfischereischein darf er nur mit einem Erwachsenen, der ebnfalls den Fischereischein hat angeln gehen.

 

Wie gehe ich am Gewässer vor ?

- Als erstens gilt immer das Fischereigesetz, Tierschutzgesetz und Naturschutzgesetz. Diese müssen auf jeden Fall                     eingehalten werden.

- Desweiteren müssen Sie auch von der Satzung des jeweiligen Vereins gebrauch machen. Darin stehen gegebenenfalls weitere Fischereibedingungen.

- Die Gewässerkarte muss beachtet werden. Darin steht wo Sie angeln dürfen.

- Die Fangstatistik muss an jedem neuen Angeltag ausgefüllt werden und am Ende des Jahres abgegeben werden.

- Die notwendigen Papiere, die zur Fischereierlaubnis beitragen (gültiger Fischereischein, Mitgliedsausweis, PG1-Marke,             Gewässerkarte und ausgefüllte Fangstatistik) müssen mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.

- Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkten können erhebliche Strafen auf Sie zukommen.

  Weitere Infos unter www.vfg-bw.org

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

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