Bestimmungen zum Aal

 

 

Die ganzjährige Schonzeit für den Aal im Rhein und dem vom Rheinwasser durchströmten Gewässern wurde vom 31.12.2016 bis zum 31.12.2017 verlängert.

 

Ausgenommen östlich des Hochwasserdammes darf auf Aal gefischt werden.

 

Das heist für Mitglieder des ASV Hügelsheim dass im Altrhein, vom Polderbauwerk im Hochwasserdamm bis zur Grenze bei Iffezheim gefischt werden darf. Auch das Angeln im Wörthsee ist gestattet.

 

Überall gilt das Schonmaß von 40cm. Hier gilt des weiteren die gesetzliche Schonzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar.

 

 

Druckversion | Sitemap
© ASV Hügelsheim e.V.